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WinArchiver Pro 5.7 + Updates | Lifetime Kein Abo

 

23,99  48,20 

Was Sie wissen müssen!

  • Neuer Volumenlizenz sofort downloaden und aktivieren (Ihre Lizenz läuft nicht ab, deshalb können Sie es aktivieren, wann immer Sie möchten.) Internetverbindung nötig für die Aktivierung.
  • Sofort Herunterladen
  • 32&64-Bit verfügbar
  • Ohne Laufzeit oder Einschränkungen, KEIN ABO
  • Lifetime + Updates + Garantie

Diese Software ist unter verwendbar:

  • Windows 98 / Window Me / Windows 2000 / Windows XP / Windows 2003 / Windows Vista / Windows 7 / Windows 8 / Windows 8.1 / Windows 10 / Windows 11 oder höher.
Lizenz Typ: Volumenlizenz (Vollversion zur gewerblichen und privaten Nutzung)
Hersteller: WinArchiver
Geräte: Für 1 Gerät
Dauer: Lebenslang gültig, dauerhaft + Updates.

Lieferumfang:
Lizenz + Downloadlink 32/64 Bit Multilingual

IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK:

  • ⭐Sehr günstig und faire Preise gegenüber anderen Anbieter!
  • ⭐Deutscher Support.
  • ⭐Volle Rückerstattung 30 Tage.
  • ⭐Lebenszeit Garantie.
  • ⭐Versand umgehend nach Geldeingang
    innerhalb von 3 Sekunden.
  • ⭐Zufriedenheit 99 Prozent laut Trustami.
  • ⭐umweltbewusst: keine Verpackung, kein Transport.
  • ⭐Deutscher CEO.
Wenn Sie dieses Produkt kaufen, erhalten Sie 239 Punkte in wert von 2,39 !
Sprache:

Deutsch (German), Englisch (English), Weitere sprachen NUR auf Anfrage

Versandart:

3 Sekunden Versandzeit, E-Mail

Beschreibung

21. März 2024 WinArchiver (Pro) 5.7 veröffentlicht:

– Einige kleinere Fehlerbehebungen und Verbesserungen. 

WinArchiver ist ein leistungsstarkes Archivdienstprogramm, das Archivdateien öffnen, erstellen und verwalten kann. Es unterstützt fast alle Archivformate, einschließlich zip, rar, 7z, iso und andere gängige Formate. WinArchiver kann das Archiv auch ohne Extrahierung auf einem virtuellen Laufwerk bereitstellen.

WinArchiver unterstützt die folgenden Dateitypen: .zip (WinZip-Dateien), .rar (WinRAR-Dateien), .7z (7z-Dateien), .mzp (Mountable Archive), .iso (CD/DVD-Image-Datei), .xdi (Extended Disc). Bilddatei), .001 (7z Sub Volume), .arj, .bz2, .bzip2, .gz, .gzip, .tar, .taz, .tbz, .tbz2, .tgz, .tpz, .cab, .cpio , .deb, .lha, .lzh, .rpm, .split, .swm, .wim (Windows-Imaging-Datei), .z, .daa (PowerISO-Datei), .bin, .cue, .mdf, .mds, . ashdisc, .bwi, .b5i, .lcd, .img, .cdi, .cif, .p01, .pdi, .nrg (Nero Disc Image), .ncd, .pxi, .gi, .fcd, .vcd, . c2d, .dmg (Apple Disc Image), .bif, .ima, .flp, .uif (MagicISO-Datei)

WinArchiver Virtual Drive ist ein kostenloses virtuelles CD/DVD-ROM-Dienstprogramm. Es kann nicht nur alle gängigen CD/DVD-Imagedateien, sondern auch alle gängigen Archive mounten. Sie können von einem virtuellen Laufwerk aus Programme ausführen oder auf die Dateien zugreifen, ohne dass Original-CDs/DVDs erforderlich sind. Das virtuelle Laufwerk arbeitet 200x schneller als herkömmliche CD-/DVD-ROM-Laufwerke. 

WinArchiver Virtual Drive kann ZIP-, RAR-, 7Z- und andere Archive sofort als virtuelles Laufwerk bereitstellen. Es bietet eine bequemere und schnellere Möglichkeit, auf Dateien in Archiven zuzugreifen. Sie können ein Archiv als virtuelles Laufwerk bereitstellen und dann über das virtuelle Laufwerk auf Dateien im Archiv zugreifen. Mit dieser Funktion müssen Sie Archive nicht entpacken, bevor Sie Dateien im Archiv öffnen, was Ihnen helfen kann, viel Zeit zu sparen.

 

 Haupteigenschaften:

Öffnen und extrahieren Sie ZIP-, RAR-, 7Z- und andere Archivdateien. WinArchiver kann alle gängigen Archive entpacken.
Erstellen Sie Zip-, 7z-, ISO- und MZP-Dateien aus Festplattendateien .

Bearbeiten Sie vorhandene Archivdateien.

Mounten Sie Zip-, Rar- und andere Dateien ohne Extrahierung auf virtuellen Laufwerken. Sie können WinArchiver als professionelle Software für virtuelle Laufwerke verwenden.
Brennen Sie Bilddateien auf CD, DVD und Blu-ray-Discs.
Erstellen Sie Disc-Image-Dateien von CDs, DVDs und Blu-ray-Discs.
Unterstützt Unicode-Dateinamen.
Unterstützt Multivolume-, Verschlüsselungs- und Archivkommentare.
Unterstützt die Windows Explorer-Shell-Integration.
Unterstützt sowohl 32-Bit- als auch 64-Bit-Windows.

System Anforderungen:

Betriebssystem Windows 98 / Window Me / Windows 2000 / Windows XP / Windows 2003 / Windows Vista / Windows 7 / Windows 8 / Windows 8.1 / Windows 10 / Windows 11 oder höher.

Intel Pentium 166 MHz oder höher.

64 MB Speicher.

Mindestens 10 MB Festplattenspeicher.

Wie erfolgt die Lieferung?

Sie haben Ihre Software in den Warenkorb gelegt und den Kauf Ihres Produktes abgeschlossen? Dann steht die erworbene Software direkt auf unserer Seite zum Download für Sie bereit. Dazu erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem entsprechenden Produktschlüssel inklusive Link, um die Software herunter zu laden. Beachten Sie, dass zur Produktaktivierung eine Internet-Verbindung Voraussetzung ist.

Rechtliches

Mit dem Rechtskräftigen Uteil vom Bundesgerichtshof vom 11.12.2014 mit dem Aktenzeichen: IZR 8/1 /3 verletzten wir mit unserem Angebot keine Rechte Dritter & Verstoßen somit nicht gegen jegliche Grundsätze, bei der Software handelt sich um eine Einzelplatzlizensierung aus einer Volumenvertragsübernahme, eine Registrierung zu einer ID ist daher nicht möglich. Sie können das Produkt aktivieren, uneingeschränkt nutzen und ebenfalls Updates etc. beziehen, jedoch nicht registrieren.

Europäische Rechtslage

“Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner ‘gebrauchten’ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.”

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.

Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.

Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:

die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
(Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)
Darüber hinaus können wir versichern, dass;

Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
Die Software mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurdeEuropäische Rechtslage

“Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner ‘gebrauchten’ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.”

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.

Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.

Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:

die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
(Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)
Darüber hinaus können wir versichern, dass;

Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
Die Software mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurde

Wie kommen unsere Preise zustande ?

  • Durch Mengenbündelung
  • Entfall von Liefer und Lagergebühren, durch virtuelle Warenwirtschaft.
  • Direktimporte
  • Langjährige Bindung mit Distributoren.
  • Geringe Gewinnspanne, Hauptpriorität bei eSoftkey.de ist die Wertlegung sowie das Wachsen des Kundenstammes.
  • Eine zentrale und schlanke Verwaltung.
  • Mengenkäufe bei autorisierten Lieferanten/Distributoren.
  • Entfall von hochpreisigen Marketinginvestitionen, da eher Wertlegung auf Stammkundschaft im Sinne „Kunden empfehlen Kunden“realisieren wir Kostenvorteile, die wir über günstige Preise an unsere unsere Kunden weitergeben.

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