gBurner 5 Pro+ Updates | Lifetime Kein Abo - eSoftkey.de
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gBurner 5 Pro+ Updates | Lifetime Kein Abo


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gBurner 5 Pro – Vollversion | Lifetime Lizenz + Updates | Kein Abo

📩 Digitale Lieferung in 1 Sekunde per E-Mail – schnell, sicher & bequem.


🔑 Aktivierung

  • Aktivierung per Lizenzschlüssel (Key)

  • Einmalzahlung – lebenslange Nutzung (kein Abo, keine Folgekosten)

  • Updates innerhalb der Version 5 inklusive

Ideal für: Privatanwender, IT-Profis & Unternehmen, die eine professionelle Lösung für Brennen, ISO-Management und Archivierung benötigen.


✔️ Produktmerkmale

  • Brennen von CDs, DVDs und Blu-ray Discs

  • Erstellen und Bearbeiten von ISO-Image-Dateien

  • Unterstützung für zahlreiche Formate: ISO, BIN, NRG, DAA, IMG u. v. m.

  • Erstellen von bootfähigen Datenträgern (z. B. Windows-Installations-USB)

  • Audio-CDs rippen & erstellen (MP3, WAV, WMA, FLAC, etc.)

  • Daten komprimieren & verschlüsseln mit Passwortschutz

  • Integration in den Windows Explorer für einfaches Handling

⚙️ Systemvoraussetzungen:

  • Windows 7, 8, 10, 11 (32- & 64-Bit)

  • 1 GHz Prozessor oder schneller

  • 1 GB RAM (empfohlen: 2 GB oder mehr)

  • 150 MB freier Festplattenspeicher


📦 Lieferumfang (digital)

  • ✅ Downloadlink (Deutsch & Englisch)

  • ✅ Offizieller Lizenzschlüssel

  • ✅ Installations- & Aktivierungsanleitung (PDF)


✨ Ihre Vorteile bei uns

⭐ Top-Preise – fair & günstig
⭐ Deutscher Support – schnelle & kompetente Hilfe
⭐ 30-Tage Rückerstattung – volle Zufriedenheit oder Geld zurück
⭐ Lebenslange Lizenz – keine Abos & keine Folgekosten
⚡ Express-Lieferung – Key in Sekunden nach Zahlungseingang
⭐ Viele Zahlungsmethoden – bequem & sicher
🌱 Umweltfreundlich – digitale Lieferung statt Versand
⭐ 99% Kundenzufriedenheit (Trustami geprüft)


📑 Einsatzmöglichkeiten von gBurner 5 Pro

💿 Brennen & Kopieren – CDs, DVDs & Blu-rays erstellen oder duplizieren
📂 ISO-Management – ISO-Dateien öffnen, bearbeiten, konvertieren & mounten
🔒 Daten schützen – verschlüsselte, passwortgesicherte Archive
🎶 Audio-Verwaltung – Audio-CDs rippen & erstellen in allen gängigen Formaten
🖥️ Bootfähige Medien – Windows- und Linux-Installationsdatenträger erstellen
🏢 Produktivität & IT-Einsatz – universelles Brenn- und Archiv-Tool für jeden Bedarf


📧 Kundensupport

Bei Fragen oder Problemen sind wir für Sie da:

  • 📩 E-Mail-Support

  • 💬 Persönliche Hilfe bei Installation & Aktivierung

Schnell, zuverlässig & unkompliziert.

Sprache:

Deutsch (German), Englisch (English), Weitere sprachen NUR auf Anfrage

Versandart:

3 Sekunden Versandzeit, E-Mail

Beschreibung

gBurner 5.5 ist eine leistungsstarke und benutzerfreundliche CD/DVD/BD-Brennsoftware, mit der Sie Daten-, Audio- und Video-CDs, DVDs und Blu-ray-Discs erstellen, bootfähige Daten-Discs erstellen und Multisession-Discs erstellen können. gBurner ist auch eine Software zur Verarbeitung von Disc-Image-Dateien, mit der Sie Disc-Image-Dateien öffnen, erstellen, bearbeiten, extrahieren, konvertieren und brennen können.

  Brennen Sie Dateien und Ordner auf CDs, DVDs und Blu-ray-Discs

  Kopieren Sie Discs auf CDs, DVDs und Blu-ray-Discs

  Erstellen Sie VCD, SVCD und DVD-Video

  Brennen Sie Audio-CDs und Mixed-Mode-CDs

  Rippen Sie MP3, Wma, Wav, Flac, Ape und Ogg

  Erstellen, bearbeiten und brennen Sie Disc-Image-Dateien

  Erstellen Sie ein bootfähiges USB-Laufwerk

  26. März 2024 – gBurner (Pro) 5.5 veröffentlicht…
Haupteigenschaften:

  • Erstellen Sie Daten-, Audio- und Video-Discs. gBurner unterstützt die folgenden Disc-Typen: CD-R, CD-RW, DVD-R, DVD-RW, DVD-R DL, DVD+R, DVD+RW, DVD+R DL, DVD-RAM, BD-R, BD -R DL, BD-RE, BD-RE DL.
  • Erstellen Sie Multisession-Discs.
  • Erstellen Sie bootfähige Daten-Discs.
  • Kopieren Sie CDs, DVDs und Blu-ray-Discs.
  • Wiederbeschreibbare Discs löschen.
  • Erstellen Sie ein bootfähiges USB-Laufwerk.
  • Unterstützt die Dateisysteme ISO 9660, Joliet und UDF.
  • Unterstützt Audio-CD-TEXT.
  • Unterstützt die Audioformate MP3, Wma, Wav, Flac, Ape und Ogg.
  • Öffnen, erstellen, bearbeiten, extrahieren, konvertieren und brennen Sie Disc-Image-Dateien. gBurner verfügt über eine automatisch erkennende Engine, sodass gBurner fast alle Disc-Image-Dateien (ISO, Bin, Cue, MDF, MDS, IMG, GBI, DAA, UIF, CIF, NRG, GI, DMG usw.) automatisch analysieren kann.
  • Unterstützt Unicode-Dateinamen.
  • Optimieren Sie das Dateilayout, um Speicherplatz zu sparen.
  • Unterstützt WIM-, VMDK-, VHD- und VDI-Image-Dateien für virtuelle Festplatten.
  • Unterstützt Disk-Image-Dateien mit FAT/NTFS/EXT-Partitionen.
  • Einfache und benutzerfreundliche Oberfläche. gBurner unterstützt Kontextmenü, Drag & Drop, Kopieren und Einfügen in die Zwischenablage …

System Anforderungen:

  • Windows 11, Windows 10, Windows 8 / 8.1, Windows 7, Windows Vista, Windows XP, Windows 2008, Windows 2003, Windows 2000, Windows NT 4.0.
  • Intel Pentium 166 MHz oder höher.
  • 64 MB Speicher.
  • Mindestens 128 MB Festplattenspeicher.
  • Ein CD-, DVD- oder BD-Recorder.

Wie erfolgt die Lieferung?

Sie haben Ihre Software in den Warenkorb gelegt und den Kauf Ihres Produktes abgeschlossen? Dann steht die erworbene Software direkt auf unserer Seite zum Download für Sie bereit. Dazu erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem entsprechenden Produktschlüssel inklusive Link, um die Software herunter zu laden. Beachten Sie, dass zur Produktaktivierung eine Internet-Verbindung Voraussetzung ist.

Rechtliches

Mit dem Rechtskräftigen Uteil vom Bundesgerichtshof vom 11.12.2014 mit dem Aktenzeichen: IZR 8/1 /3 verletzten wir mit unserem Angebot keine Rechte Dritter & Verstoßen somit nicht gegen jegliche Grundsätze, bei der Software handelt sich um eine Einzelplatzlizensierung aus einer Volumenvertragsübernahme, eine Registrierung zu einer ID ist daher nicht möglich. Sie können das Produkt aktivieren, uneingeschränkt nutzen und ebenfalls Updates etc. beziehen, jedoch nicht registrieren.

Europäische Rechtslage

“Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner ‘gebrauchten’ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.”

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.

Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.

Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:

die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
(Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)
Darüber hinaus können wir versichern, dass;

Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
Die Software mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurdeEuropäische Rechtslage

“Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner ‘gebrauchten’ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.”

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.

Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.

Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:

die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
(Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)
Darüber hinaus können wir versichern, dass;

Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
Die Software mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurde

Wie kommen unsere Preise zustande ?

  • Durch Mengenbündelung
  • Entfall von Liefer und Lagergebühren, durch virtuelle Warenwirtschaft.
  • Direktimporte
  • Langjährige Bindung mit Distributoren.
  • Geringe Gewinnspanne, Hauptpriorität bei eSoftkey.de ist die Wertlegung sowie das Wachsen des Kundenstammes.
  • Eine zentrale und schlanke Verwaltung.
  • Mengenkäufe bei autorisierten Lieferanten/Distributoren.
  • Entfall von hochpreisigen Marketinginvestitionen, da eher Wertlegung auf Stammkundschaft im Sinne „Kunden empfehlen Kunden“realisieren wir Kostenvorteile, die wir über günstige Preise an unsere unsere Kunden weitergeben.

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