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Mindjet MindManager 2018 Für 3 PCs | Key + Lifetime | Windows

 
geprüfte Gesamtbewertungen (1 Kundenrezension)
Mindjet

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14,99  UVP: 199,90 

Was Sie wissen müssen!

  • Neuer Produktschlüssel
  • Versandt nach erfolgreichen Zahlung per E-Mail innerhalb von 3 Sekunden
  • Key können Sie aktivieren wann immer Sie wollen (nicht zeitlich begrenzt)
  • Sofort Herunterladen
  • 32&64-Bit verfügbar
  • Ohne Laufzeit oder Einschränkungen KEIN ABO
  • Lifetime + Updates

Sie können das Programm uneingeschränkt nutzen und updates beziehen jedoch, ist
eine Registrierung zur einer ID ist nicht möglich, aufgrund des Lizenztype “Volumen”

Diese Software ist unter verwendbar:

  • Windows 10
  • Windows 8
  • Windows 7
Lizenz Typ Volumen (Vollversion zur gewerblichen und privaten Nutzung)
Hersteller Mindjet
Geräte Für 3 Geräte
Dauer Lebenslang gültig, dauerhaft + Updates

Lieferumfang:
Lizenzkey + Downloadlink + Handbuch in PDF zum Herunterladen

IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK:

  • ⭐Sehr günstig und faire Preise gegenüber anderen Anbieter!
  • ⭐Deutscher Support.
  • ⭐Volle Rückerstattung 30 Tage.
  • ⭐Lebenszeit Garantie.
  • ⭐Versand umgehend nach Geldeingang
    innerhalb von 3 Sekunden.
  • ⭐Zufriedenheit 99 Prozent laut Trustami.
  • ⭐umweltbewusst: keine Verpackung, kein Transport.
  • ⭐Deutscher CEO.
Wenn Sie dieses Produkt kaufen, erhalten Sie 149 Punkte in wert von 1,49 !
Sprache:

Chinesisch, Französisch, Japanisch, Deutsch (German), Englisch (English)

Versandart:

3 Sekunden Versandzeit, E-Mail

Marke

Mindjet

Beschreibung

Mindjet MindManager 2018 soll Ihnen helfen, Ideen und Informationen visuell und durch Mindmaps für Sie visuell und organisiert darzustellen. Mindjet integriert sich in Microsoft Office und anderen Programmen und lässt Sie dort mit Mindmaps arbeiten. Die Mindmaps werden verwendet um Ihre Ideen und Projekte in übersichtliche Schaubilder aus Knoten zu verwandeln, die Sie miteinander verbinden und verschieben. Die verschiedenen Karten lassen sich in Office-, PDF-, beziehungsweise Flash-Dokumente exportieren.
Die Mindmaps stellt das Programm übersichtlich durch Knoten und Verbindungen dar. Diese Maps stellen Ihre Ideen überschaulich und dynamisch in Präsentationen dar und der Detailgrad an Informationen lässt sich der Zeilgruppe anpassen.

Einsteigern stellt Mindjet MindManager Vorlagen für Meetings, Lebensläufe oder Projekt- und Reiseplanern als Mindmaps zur Verfügung, sodass Sie Ihre Daten sofort organisieren und verwalten können.

Wie erfolgt die Lieferung?

Sie haben Ihre Software in den Warenkorb gelegt und den Kauf Ihres Produktes abgeschlossen? Dann steht die erworbene Software direkt auf unserer Seite zum Download für Sie bereit. Dazu erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem entsprechenden Produktschlüssel inklusive Link, um die Software herunter zu laden. Beachten Sie, dass zur Produktaktivierung eine Internet-Verbindung Voraussetzung ist.

Wie kommen unsere Preise zustande ?

  • Durch Mengenbündelung
  • Entfall von Liefer und Lagergebühren, durch virtuelle Warenwirtschaft.
  • Direktimporte
  • Langjährige Bindung mit Distributoren.
  • Geringe Gewinnspanne, Hauptpriorität bei eSoftkey.de ist die Wertlegung sowie das Wachsen des Kundenstammes.
  • Eine zentrale und schlanke Verwaltung.
  • Mengenkäufe bei autorisierten Lieferanten/Distributoren.
  • Entfall von hochpreisigen Marketinginvestitionen, da eher Wertlegung auf Stammkundschaft im Sinne “Kunden empfehlen Kunden”realisieren wir Kostenvorteile, die wir über günstige Preise an unsere unsere Kunden weitergeben.

Rechtliches

Mit dem Rechtskräftigen Uteil vom Bundesgerichtshof vom 11.12.2014 mit dem Aktenzeichen: IZR 8/1 /3 verletzten wir mit unserem Angebot keine Rechte Dritter & Verstoßen somit nicht gegen jegliche Grundsätze, bei der Software handelt sich um eine Einzelplatzlizensierung aus einer Volumenvertragsübernahme, eine Registrierung zu einer ID ist daher nicht möglich. Sie können das Produkt aktivieren, uneingeschränkt nutzen und ebenfalls Updates etc. beziehen, jedoch nicht registrieren.

Europäische Rechtslage

“Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner ‘gebrauchten’ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.”

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.

Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.

Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:

die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
(Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)
Darüber hinaus können wir versichern, dass;

Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
Die Software mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurde Europäische Rechtslage

“Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner ‘gebrauchten’ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.”

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.

Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.

Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:

die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
(Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)
Darüber hinaus können wir versichern, dass;

Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
Die Software mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurde

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  1. Helmut M

    Genau verlaufen wie beschrieben.

    Helmut M

    Nicht verifizierter Kauf. Mehr Informationen